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von Margit Link-Rodrigue

BITV: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einführung ==
Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung der EU-Richtlinie [https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Informationstechnik/EU-Webseitenrichtlinie/BGG-und-BITV-2-0/Die-neue-BITV-2-0/die-neue-bitv-2-0_node.html Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (<abbr>BITV</abbr>)] in BlueSpice.Die Produktentwicklung überprüft die Erfüllung der BITV Prüfpunkte, die die Benutzeroberfläche und interaktive Bedienelemente betreffen.
 
Es gibt jedoch auch inhaltliche Prüfpunkte, die alle Inhaltsersteller betreffen. Die folgenden Hinweise richten sich ausschließlich an diese Gruppe der Inhaltsersteller. Ziel ist es, eine gut verständliche Unterstützung bei der Erstellung barrierefreier Inhalte in BlueSpice anzubieten.
 
== BITV Prüfpunkte ==
Eine gute Gesamtübersicht aller Prüfpunkte zu EN 301 549 (Web)  finden Sie auf:
 
https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web
 
Hierbei ist zu beachten:
 
* Für Inhaltsersteller von Seiteninhalten gelten verschiedene Prüfpunkte, aber nicht alle.
* Viele Checkpunkte betreffen die Designer/Entwickler der Benutzeroberfläche. Diese Checkpunkte werden in den folgenden Umsetzungshilfen nicht berücksichtigt.
 
== Hilfen zur Umsetzung ==
Die Umsetzungshilfen für Inhaltsersteller stellen keine generellen Erläuterungen zu den Prüfpunkten dar, sondern dienen als Stützpunkte bei der Erstellung barrierefreier Inhalte in BlueSpice :{{#subpages:}}
 
=== Sonderinhalte ===
Über Content-Droplets lassen sich zahlreiche Sonderinhalte einfügen. Der Barrierefreiheitsstatus der von den Content-Droplets erzeugten Seiteninhalten sowie Tipps für Inhaltsersteller sind auf der Seite [[BITV/ContentDroplets|Content-Droplets/BITV]] dokumentiert.
 
== Weitere Ressourcen ==
 
* Checklisten des Bundes: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/barrierefreie_it/checklisten/checklisten-node.html

Aktuelle Version vom 28. Mai 2024, 11:14 Uhr

Einführung

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung der EU-Richtlinie Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in BlueSpice.Die Produktentwicklung überprüft die Erfüllung der BITV Prüfpunkte, die die Benutzeroberfläche und interaktive Bedienelemente betreffen.

Es gibt jedoch auch inhaltliche Prüfpunkte, die alle Inhaltsersteller betreffen. Die folgenden Hinweise richten sich ausschließlich an diese Gruppe der Inhaltsersteller. Ziel ist es, eine gut verständliche Unterstützung bei der Erstellung barrierefreier Inhalte in BlueSpice anzubieten.

BITV Prüfpunkte

Eine gute Gesamtübersicht aller Prüfpunkte zu EN 301 549 (Web) finden Sie auf:

https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web

Hierbei ist zu beachten:

  • Für Inhaltsersteller von Seiteninhalten gelten verschiedene Prüfpunkte, aber nicht alle.
  • Viele Checkpunkte betreffen die Designer/Entwickler der Benutzeroberfläche. Diese Checkpunkte werden in den folgenden Umsetzungshilfen nicht berücksichtigt.

Hilfen zur Umsetzung

Die Umsetzungshilfen für Inhaltsersteller stellen keine generellen Erläuterungen zu den Prüfpunkten dar, sondern dienen als Stützpunkte bei der Erstellung barrierefreier Inhalte in BlueSpice :

Sonderinhalte

Über Content-Droplets lassen sich zahlreiche Sonderinhalte einfügen. Der Barrierefreiheitsstatus der von den Content-Droplets erzeugten Seiteninhalten sowie Tipps für Inhaltsersteller sind auf der Seite Content-Droplets/BITV dokumentiert.

Weitere Ressourcen



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